WBS-Rechner Berlin

Trag dein Haushaltseinkommen ein und du siehst sofort, welche WBS-Stufe für dich in Frage kommt – gerechnet nach den Einkommensgrenzen des § 9 Abs. 2 WoFG und den Abzügen der §§ 23, 24 WoFG.

Alle Haushaltsmitglieder zusammen, vor Steuern. Ohne Kindergeld – das zählt nicht als Einkommen.

Welche Pflichtbeiträge zahlst du? (je 10 % Abzug, § 23 WoFG)
Was wähle ich in meiner Situation?
SituationBeschäftigungSteuernKranken-/PflegeRente
Studium + WerkstudentenstelleAngestelltnur wenn Lohnsteuer abgehtneinja
Studium + MinijobAngestelltneinneinnein
Selbständig / freiberuflichSelbständig/Rentejawenn selbst gezahltwenn selbst gezahlt
RenteSelbständig/Renteggf.janein
BürgergeldSelbständig/Renteneinneinnein
  • ·Werkstudentenprivileg: Kranken- und Pflegeversicherung zahlst du über den Job nicht.
  • ·Trag den Gewinn ein, nicht den Umsatz – die Werbungskostenpauschale gilt hier nicht.
  • ·BAföG zählt in dieser Rechnung nicht als Einkommen. Im Zweifel beim Wohnungsamt nachfragen.
  • ·Zwei Verdienende: beide Bruttoeinkommen addieren und ein Häkchen setzen, wenn mindestens eine Person den Beitrag zahlt. Das Wohnungsamt rechnet pro Person, diese Übersicht für den Haushalt – sie ist deshalb etwas grober.

Orientierung, keine Entscheidung. Den WBSDen WBS stellt allein das Wohnungsamt aus. Es rechnet mit dem für die nächsten zwölf Monate erwarteten Einkommen (§ 22 WoFG) und berücksichtigt Punkte, die hier nicht abgebildet sind – etwa Unterhaltszahlungen oder eigenes Einkommen von Kindern. Offizielle Angaben des Landes Berlin · WBS beantragen

WBS 100 reicht – die Wohnung ist trotzdem in Stunden weg

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Die Einkommensgrenzen für deinen Haushalt

Maßgebliches Jahreseinkommen für deinen Haushalt:

WBS-StufeEinkommen bisDein Einkommen
WBS 10012.000 €
WBS 14016.800 €
WBS 16019.200 €
WBS 18021.600 €
WBS 22026.400 €

Häufige Fragen zum WBS

Ist dieser WBS-Rechner verbindlich?+

Nein. Den WBS stellt ausschließlich das Wohnungsamt aus. Dieser Rechner bildet die gesetzlichen Grenzen aus § 9 Abs. 2 WoFG und die Abzüge aus §§ 23, 24 WoFG nach und gibt dir eine Orientierung, bevor du einen Antrag stellst.

Welches Einkommen zählt?+

Das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder – nicht nur deines. Das Wohnungsamt rechnet mit dem Einkommen, das in den zwölf Monaten ab Antragstellung zu erwarten ist (§ 22 WoFG), nicht mit dem des letzten Jahres.

Warum werden 30 % abgezogen?+

Nur wenn du alle drei Pflichtbeiträge zahlst. § 23 WoFG sieht je 10 % für Steuern, für Kranken- und Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung vor – jeweils nur, wenn der Beitrag tatsächlich anfällt. Wer nicht alle drei zahlt, bekommt entsprechend weniger abgezogen.

Gilt mein WBS auch für Wohnungen einer anderen Stufe?+

Das hängt vom Förderweg der jeweiligen Wohnung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten. Jede Wohnung ist einer Stufe zugeordnet, und im Inserat steht, welcher WBS verlangt wird. Für Bestandssozialwohnungen gibt es zusätzlich die „Berliner Einkommensgrenze", die eine Überschreitung der 100er-Grenze um bis zu 40 % zulässt. Verbindlich sagt dir das Wohnungsamt, welche Stufen dein Schein abdeckt.

Was ist „besonderer Wohnbedarf"?+

Ein Zusatz zum WBS für Haushalte in besonderen Lebenslagen – etwa bei Wohnungslosigkeit, Behinderung oder nach häuslicher Gewalt. Er wird gesondert geprüft und ist nicht Teil dieser Berechnung. Wohnungen mit diesem Vermerk sind ausschließlich diesen Haushalten vorbehalten.