Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Der Wohnberechtigungsschein – kurz WBS – ist ein amtlicher Nachweis, dass dein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) mieten darf. Ohne gültigen WBS kannst du dich auf solche Wohnungen nicht bewerben.
Wer bekommt einen WBS?
Beantragen kann ihn, wer
- volljährig ist,
- in Berlin lebt oder hierher ziehen möchte, und
- mit dem Haushaltseinkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze bleibt.
Die Grenze hängt von der Haushaltsgröße und der WBS-Stufe ab; Freibeträge (z. B. für Kinder oder Erwerbstätige) senken das anrechenbare Einkommen.
Die WBS-Stufen: 100, 140, 160, 180, 220
Berlin unterscheidet seit 2025 fünf Stufen. Die Zahl gibt an, um wie viel dein Einkommen die gesetzliche Grundgrenze überschreiten darf:
| Stufe | Einkommen über Grundgrenze | Typisch für |
|---|---|---|
| WBS 100 | bis zur Grundgrenze | klassische Sozialwohnungen |
| WBS 140 | + 40 % | |
| WBS 160 | + 60 % | geförderte Neubauten |
| WBS 180 | + 80 % | weitere Neubauten, Genossenschaftsanteile |
| WBS 220 | + 120 % | mittlere Einkommen – neu seit 2025 |
Je höher die Stufe, desto mehr Wohnungen kommen infrage. Der WBS 220 richtet sich an mittlere Einkommen und gilt nicht für den klassischen Sozialwohnungsbestand, sondern für neuere Fördermodelle.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
Die Grenze gilt nicht für dein Bruttogehalt, sondern für das anrechenbare Jahreseinkommen: Vom Einkommen aller Haushaltsmitglieder werden Pauschalen (bis zu je 10 % für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung – also bis zu 30 %) sowie Freibeträge abgezogen. Dein tatsächliches Gehalt darf also deutlich höher liegen als die Grenze.
Sie steigt mit Haushaltsgröße und WBS-Stufe. Beispiel für die Stufe WBS 140 (offizielle Werte des Landes Berlin):
| Haushalt | Anrechenbares Jahreseinkommen (WBS 140) |
|---|---|
| 1 Person | 16.800 € |
| 2 Personen | 25.200 € |
| je weitere Person | + 5.740 € |
| je Kind | + 700 € |
Für WBS 160, 180 und 220 liegen die Grenzen höher. Ob du Anspruch hast, prüfst du am besten mit dem offiziellen WBS-Rechner des Landes Berlin.
WBS mit besonderem Wohnbedarf
Für bestimmte Personengruppen gibt es zusätzlich einen „WBS mit besonderem Wohnbedarf", der den Zugang zu speziell dafür vorgesehenen Wohnungen öffnet.
Kosten & Gültigkeit
- Kosten: Die Ausstellung ist gebührenfrei.
- Gültigkeit: in der Regel 12 Monate – danach neu beantragen.
So beantragst du den WBS
Den Antrag stellst du online direkt beim Land Berlin – oder schriftlich beim Bürger- bzw. Wohnungsamt deines Bezirks (Zuziehende: bei einem Berliner Amt ihrer Wahl).
→ Direkt zum WBS-Antrag beim Service BerlinDort steht auch die genaue Liste der benötigten Unterlagen für deinen Bezirk – meist Einkommensnachweise, Ausweis und Angaben zur Haushaltsgröße, je nach Situation weitere Nachweise.
Eine ausführliche Anleitung mit allen Schritten und Unterlagen findest du hier: WBS beantragen in Berlin – Schritt für Schritt.
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