Bewerbungsmappe für die Wohnung

Nach der Besichtigung zählt, wer zuerst vollständig abgibt. Hier steht, was Vermieter in Berlin verlangen – und was sie nicht verlangen dürfen. Leg deine Dateien ab und lade alles als eine sauber benannte ZIP-Datei herunter.

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Mieterselbstauskunft

Name, Anschrift, Beruf, Haushaltsgröße, Haustiere. Ein einheitliches Formular gibt es nicht – jeder Vermieter und jeder Makler nutzt sein eigenes.

Leg dir eine neutrale eigene Fassung an, ohne Bezug auf eine bestimmte Wohnung, und gib die bei Besichtigungen ab. Das ausgefüllte Formular eines Maklers solltest du nicht weiterreichen: Es nennt eine fremde Wohnung, und es enthält oft Antworten auf unzulässige Fragen, die du dem nächsten Vermieter gar nicht geben müsstest. Legt dir ein Vermieter sein eigenes Formular vor, füll seins aus. Zulässige Fragen beantwortest du wahrheitsgemäß – eine Falschangabe kann später die Kündigung rechtfertigen.

2

Kurzes Anschreiben

nur wenn zutreffend

Kein Pflichtdokument, und bei degewo, HOWOGE, WBM & Co. gibt es dafür gar kein Feld – dort zählt nur das Formular.

Bei Maklern, privaten Vermietern und zum Abgeben bei der Besichtigung lohnt es sich: fünf bis acht Zeilen, wer du bist, was du machst, ab wann du einziehen kannst und warum die Wohnung passt. Keine Lebensgeschichte – gelesen wird es in zwanzig Sekunden neben achtzig anderen.

3

Einkommensnachweise

Die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Selbständige: BWA oder Steuerbescheid.

Faustregel der Vermieter: Die Kaltmiete soll höchstens ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen.

4

SCHUFA-Bonitätsnachweis

Nicht älter als 2 Monate. Und nicht die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO – die ist für dich, nicht für Vermieter.

Viele Vermieter schreiben „nicht älter als drei Monate“, der Verifizierungscode des Online-Nachweises läuft aber schon nach rund 60 Tagen ab – halte dich deshalb an zwei Monate, dann bist du in beiden Fällen sicher. Du bekommst ihn in wenigen Minuten als PDF: Identifikation per Online-Banking oder Ausweis, dann liegt er im Postfach; nur der Postweg dauert Tage. Tipp: Der SCHUFA-BonitätsCheck (u. a. über Postbank, Deutsche Bank, Volks- und Raiffeisenbanken, ImmoScout24) enthält nur die für Vermieter relevanten Angaben – die vollständige BonitätsAuskunft für 29,95 € hat ein zweites Blatt mit persönlichen Daten, das kein Vermieter sehen muss. meineschufa.de

5

Ausweiskopie

Personalausweis oder Reisepass, Vorder- und Rückseite.

Ausweisnummer und Zugangsnummer darfst du schwärzen – der Vermieter braucht nur Name und Geburtsdatum.

6

Aufenthaltstitel

nur wenn zutreffend

Nur relevant, wenn du keine EU-Staatsangehörigkeit hast: Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU.

Nach deiner Staatsangehörigkeit darf ein Vermieter nicht fragen – die ist für das Mietverhältnis unerheblich. Einsicht in den Aufenthaltstitel kann er verlangen, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt, etwa weil der Titel kürzer läuft als der Mietvertrag. Schwärzen darfst du alles, was darüber hinausgeht. Wirst du allein wegen deiner Herkunft abgelehnt, ist das eine Benachteiligung nach dem AGG.

7

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

nur wenn zutreffend

Bestätigung des jetzigen Vermieters, dass keine Mietrückstände bestehen.

Wird oft verlangt, aber kein Vermieter ist verpflichtet, sie auszustellen – und keiner kann sie erzwingen. Ersatzweise reichen Kontoauszüge mit den letzten Mietzahlungen; alles andere darfst du schwärzen.

8

WBS (falls vorhanden)

nur wenn zutreffend

Wohnberechtigungsschein – nur bei geförderten Wohnungen nötig, dort aber zwingend.

Noch keiner? Der WBS-Rechner zeigt dir in 30 Sekunden, welche Stufe dir zusteht. WBS-Rechner

9

Bürgschaft (falls nötig)

nur wenn zutreffend

Bei Auszubildenden, Studierenden oder geringem Einkommen: Bürgschaftserklärung plus Einkommensnachweis des Bürgen.

Es fehlen noch Pflichtunterlagen – du kannst trotzdem herunterladen.

Das darf der Vermieter nicht fragen

Auf diese Fragen musst du nicht wahrheitsgemäß antworten – und eine falsche Antwort darauf kann dir später nicht vorgeworfen werden. Bei zulässigen Fragen ist das anders: dort kann eine Falschangabe den Mietvertrag kosten.

  • Staatsangehörigkeit, Herkunft, Migrationsgeschichte
  • Vorstrafen oder laufende Ermittlungen
  • Partei- oder Mietervereinsmitgliedschaft
  • Religion (außer bei kirchlichen Wohnungsunternehmen)
  • Sexuelle Orientierung
  • Krankheiten oder Behinderungen
  • Schwangerschaft und Familienplanung
  • Grund des Umzugs
  • Hobbys, Musikgeschmack, Besuchshäufigkeit

Quelle: Berliner MieterGemeinschaft e. V. – keine Rechtsberatung.

Die Mappe hilft nur, wenn du eingeladen wirst

23,3 % der neuen Berliner Inserate sind nach vier Stunden vergeben. WohnAutopilot überwacht acht Wohnungsanbieter rund um die Uhr und bewirbt sich in unter fünf Minuten in deinem Namen – damit du überhaupt zur Besichtigung kommst.

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Häufige Fragen

Verlassen meine Dokumente den Browser?+

Nein. Diese Seite lädt nichts hoch. Die Dateien bleiben im Arbeitsspeicher deines Geräts, das ZIP wird lokal erzeugt, und wir sehen weder die Dateien noch ihre Namen. Lade die Seite neu und alles ist weg.

Kann ich dieselbe Mieterselbstauskunft bei allen Anbietern einreichen?+

Ein einheitliches Formular gibt es nicht – jeder Vermieter nutzt sein eigenes. Bei den großen Berliner Gesellschaften (degewo, HOWOGE, WBM …) füllst du die Angaben ohnehin direkt im Online-Formular aus, da lädst du gar kein PDF hoch. Eine eigene, neutrale Fassung lohnt sich vor allem für Makler, private Vermieter und zum Abgeben bei der Besichtigung. Reich dabei nicht das ausgefüllte Formular eines anderen Anbieters weiter: Es nennt eine fremde Wohnung und enthält oft Antworten auf Fragen, die der nächste Vermieter gar nicht stellen darf.

Muss ich die Unterlagen schon zur Besichtigung mitbringen?+

Nein – erst der ausgewählte Bewerber muss die vollständigen Unterlagen vorlegen. Wer sie trotzdem dabei hat, ist bei Massenbesichtigungen aber im Vorteil, weil er sofort abgeben kann.

Darf ich in Kontoauszügen etwas schwärzen?+

Ja. Der Vermieter darf prüfen, ob du die Miete zahlen kannst – nicht, wofür du dein Geld ausgibst. Schwärze alles außer den Mietzahlungen und dem Gehaltseingang.

Was, wenn ich eine unzulässige Frage gestellt bekomme?+

Auf unzulässige Fragen musst du nicht wahrheitsgemäß antworten, und eine falsche Antwort darauf kann dir später nicht vorgeworfen werden. Bei zulässigen Fragen ist das anders – dort kann eine Falschangabe den Mietvertrag gefährden.

Wie lange darf der Vermieter die Unterlagen behalten?+

Nur so lange, wie das Auswahlverfahren läuft. Danach sind die Unterlagen der abgelehnten Bewerber zu löschen bzw. zu vernichten.